Anthroposophische Arzneimittel

Alle anthroposophischen Arzneimittel sind darauf ausgerichtet, die Selbstheilungskräfte des Organismus anzuregen. Dabei ergänzen sie die Medikamente aus der Schulmedizin - sie ersetzen sie nicht. Wo die konventionelle Medizin jedoch ausschließlich darauf ausgerichtet ist, Krankheitskeime abzutöten, Krankheitsprozesse zu unterdrücken und fehlende Stoffe zu ersetzen (zum Beispiel Vitamine, Hormone, Blutbestandteile), geht die anthroposophische Medizin noch einen Schritt weiter. Sie will bewirken, dass der Organismus - wo immer es möglich und sinnvoll ist - eine Krankheit aus eigener Kraft überwindet. Dabei geht es vor allem darum, die Körperfunktionen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Abwehrkräfte zu stärken. Anthroposophische Arzneimittel spielen dafür eine wichtige Rolle.

Für anthroposophische Arzneimittel werden Ausgangsstoffe aus allen Naturreichen verwendet: pflanzliche (aus Heilpflanzen wie Mistel, Ringelblume, Arnika, Schlüsselblume, Kamille, Enzian und vielen anderen), mineralische (zum Beispiel Pyrit, Zinnober, Quarz, Schwefel, Kalk), tierische (z.B. Bienen- und Schlangengift) oder auch Metalle (z.B. Gold, Silber, Kupfer - jeweils in homöopathischer Verdünnung).

Was zahlen die Kassen?

Die Kosten für verschreibungspflichtige anthroposophische Arzneimittel werden von den Krankenkassen übernommen. Da die meisten Präparate jedoch rezeptfrei erhältlich sind, müssen sie meist aus eigener Tasche bezahlt werden. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten bis zu einer gewissen Höhe. Welche Kassen das sind, erfahren Sie hier.

Misteltherapie

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 19. April 2012 dürfen anthroposophische Mistelpräparate nur noch in der palliativen Situation zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden – wenn die Krankheit nicht mehr heilbar ist, weil z. B. bereits Metastasen vorhanden sind. Diesem Beschluss des GBA ist keine inhaltliche Prüfung der anthroposophischen Mistelpräparate auf Wirksamkeit und therapeutischen Nutzen vorausgegangen. Es handelt sich vielmehr um eine rein formale Anpassung an die Therapiestandards der konventionellen Medizin.

In vielen Fällen erstatten die Krankenkassen diese Therapie auch schon in der adjuvanten Situation, das heißt, wenn die Diagnose feststeht und die Behandlung begonnen wurde, im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen (das sind besondere, nur die Kasse selbst festgelegte Leistungen). Sprechen Sie deshalb Ihre Krankenkasse darauf an, wenn Sie in dieser Lage sind.

Weitere Informationen zur Misteltherapie, auch zur aktuellen Studienlage, finden Sie unter www.misteltherapie.de